Die Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.
Da wir für unsere Patienten bei Bedarf auch Notfalltermine anbieten möchten, bitten wir Sie, dass sie einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen.
Insgesamt sind wir stets bemüht, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.
Die Leistungsabrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Behandlungskosten nicht. (Selbstzahler)
Von den Privaten Krankenkassen werden die Kosten in der Regel komplett erstattet.
Bezüglich der Behandlungskosten geben wir gerne telefonisch Auskunft.
Mitglied und Ordentliche
Mitgliedschaft bei der SMS
Mitglied der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK)